NEU ab 25. Januar
Aufgrund der Vielzahl an Fällen wurden die Quarantäneregelungen für Bildungseinrichtungen angepasst. Es werden keine Kontaktpersonen-Quarantänen mehr ausgesprochen mit Ausnahme von Kindertageseinrichtungen und Förderschulen im Bereich geistige und körperliche Entwicklung.
Für alle anderen Bildungseinrichtungen gilt auch bei Folgefällen: Die positiv getestete Person begibt sich in Isolation. Alle anderen können weiter am Unterricht teilnehmen. Mit jedem neuen Fall beginnt erneut die Reihentestung der Klasse/Gruppe für 8 Tage. Daneben gilt Maskenpflicht und konsequentes Lüften.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Corona im Regionalverband Saarbrücken zusammengefasst: www.